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Hilfsmittel-Rezept prüfen: Einlagen, Zusätze und Festbetrag

Auf dem Muster 16 steht im Feld „Rp.“ selten eine Positionsnummer, sondern ein Satz wie „1 Paar Einlagen nach Maß bds. mit Pronationskeil“. Diese Seite erklärt, was auf einer Hilfsmittelverordnung stehen muss, wie lange sie gilt und welche Fehler häufig sind. Für Einlagen zeigt sie, welche Zusätze erlaubt sind und was ein Paar höchstens bringt.

Veröffentlicht am · geprüft am · Nitramine

In Kürze. Eine Hilfsmittelverordnung braucht Diagnose, Datum, das Hilfsmittel nach dem Hilfsmittelverzeichnis und die Anzahl, dazu Unterschrift und Arztstempel. Sie gilt 28 Kalendertage ab Ausstellung, aus dem Krankenhaus 7 Kalendertage nach der Entlassung. Einlagen-Zusätze gibt es nur, wenn sie verordnet sind, und nur in den erlaubten Kombinationen.

Was auf der Verordnung stehen muss

Hilfsmittel verordnet der Arzt auf dem Muster 16, mit der Ziffer 7 im Feld „Hilfsmittel“. Arzneimittel und Hilfsmittel stehen auf getrennten Blättern. Sehhilfen und Hörhilfen haben eigene Vordrucke. Der Vordruck muss vollständig ausgefüllt sein. Ein Stempel oder Aufkleber anstelle der Angaben ist nicht zulässig (§ 7 Abs. 1 Hilfsmittel-Richtlinie).

AngabeWas dort stehtWorauf Sie achten
Krankenkasse, KostenträgerkennungName der Kasse und ihr Institutionskennzeichen (IK), 9 StellenBestimmt, an wen Kostenvoranschlag und Rechnung gehen.
StatusVersichertenart; Kennzeichen 4 bei EntlassmanagementBei Kennzeichen 4 gilt die kurze Frist von 7 Tagen.
Betriebsstätten-Nr., Arzt-Nr.BSNR und LANR, je 9 StellenVerordnungen aus dem Krankenhaus tragen in der Regel eine BSNR, die mit 75 beginnt.
DatumTag der AusstellungAb hier läuft die Frist.
Gebühr frei, Geb.-pfl.Kreuz für die ZuzahlungFrei unter anderem bei unter 18 Jahren und bei nachgewiesener Befreiung.
Arbeitsunfall, BVG, SonstigeKreuze für andere KostenträgerBei Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft, bei BVG das Versorgungsamt, bei „Sonstige“ etwa die Heilfürsorge. Die Krankenkasse ist dann nicht zuständig.
Feld „Rp.“Hilfsmittel, Anzahl, DiagnoseSiehe die Pflichtangaben unten.
Unterschrift, ArztstempelUnterschrift direkt unter der VerordnungFehlt sie, ist die Verordnung ungültig.

Im Feld „Rp.“ müssen stehen (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie):

  • die Diagnose, oft mit ICD-10-Schlüssel, etwa M21.4 für den Plattfuß,
  • die Bezeichnung des Hilfsmittels nach dem Hilfsmittelverzeichnis, also die Produktart oder die siebenstellige Positionsnummer,
  • die Anzahl,
  • wenn nötig: Seite, Maße, Material, Herstellungsart, Zweck und das Therapieziel.

Das einzelne Produkt wählt das Sanitätshaus nach dem Vertrag mit der Kasse. Verordnet der Arzt ein bestimmtes Produkt mit zehnstelliger Nummer oder einen Markennamen, braucht das eine Begründung. Wie die Nummer aufgebaut ist, erklärt Hilfsmittelnummer lesen.

Verordnen dürfen Vertragsärzte, im Entlassmanagement auch Krankenhaus- und Reha-Ärzte. Psychotherapeuten dürfen keine Hilfsmittel verordnen. Pflegefachpersonen dürfen nach einer ersten ärztlichen Verordnung nur bestimmte Hilfsmittel aus einem festen Katalog verordnen.

Den Verordnungstext lesen

Ärztinnen und Ärzte schreiben kurz. Diese Abkürzungen kommen auf Hilfsmittelverordnungen häufig vor:

AbkürzungBedeutung
bds.beidseits, für beide Seiten
li., re.links, rechts
KKL 2, KKL IIKompressionsklasse II
AD, AF, AG, ATStrumpflänge: Wadenstrumpf, Halbschenkelstrumpf, Schenkelstrumpf, Strumpfhose
4/4, 3/4Einlage in ganzer Sohlenlänge oder ohne den Zehenbereich
n. Maßnach Maß, also eine Maßanfertigung
G, V, Zan der Diagnose: gesichert, Verdacht, Zustand nach
R, L, Ban der Diagnose: rechts, links, beidseits

Gedruckte Verordnungen brechen Zeilen mitten im Wort oder Satz um. „langsohlige“ am Zeilenende und „Weichbettung“ in der nächsten Zeile sind ein einziger Zusatz. Fehlt eine nötige Angabe, etwa die Seite bei einer Bandage, raten Sie nicht. Fragen Sie in der Praxis nach und lassen Sie die Verordnung ergänzen.

Wie lange die Verordnung gilt

  • 28 Kalendertage ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit muss die Versorgung beginnen oder der Kostenvoranschlag bei der Kasse eingehen. Sonst verfällt die Verordnung (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie, in Kraft seit 16.05.2025). Beispiel: ausgestellt am 01.10.2026, spätester Tag ist der 29.10.2026.
  • 7 Kalendertage nach der Entlassung bei einer Verordnung aus dem Entlassmanagement des Krankenhauses. Sie braucht das Kennzeichen „Entlassmanagement“ und das Entlassdatum. Verbrauchsmaterial gibt es darauf für höchstens 7 Tage. Individuell gefertigte Dauerversorgungen werden so in der Regel nicht verordnet.

Ein Ausdruck mit QR-Code zum E-Rezept ist keine Hilfsmittelverordnung. Kostenvoranschläge und Rechnungen auf dieser Grundlage lehnen die Kassen ab. Die elektronische Verordnung für Hilfsmittel ist nach § 360 SGB V ab 01.07.2027 Pflicht. Ein Gesetzentwurf würde sie auf 2030 verschieben; beschlossen ist das nicht. Mehr unter Wie lange gilt eine Hilfsmittelverordnung? und eVO und TI-Pflicht.

Typische Fehler und was dann gilt

Was Sie sehenWas gilt
Diagnose, Datum oder Anzahl fehltVerordnung unvollständig. Rückfrage an die Praxis, Verordnung ergänzen lassen.
Etwas ist geändert oder ergänzt, ohne neue Unterschrift mit DatumDie Änderung ist ungültig (§ 7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie).
Nur ein Stempel oder Aufkleber im Feld „Rp.“Nicht zulässig (§ 7 Abs. 1).
Bestimmtes Produkt oder Marke ohne BegründungEs gilt die Produktart; das Haus wählt das Produkt (§ 7 Abs. 3).
Kreuz bei ArbeitsunfallKostenträger ist die Berufsgenossenschaft, nicht die Krankenkasse.
Zwei gleiche Hilfsmittel ohne BegründungMehrfachausstattung braucht einen Grund (§ 6 Abs. 8). Anerkannt sind zwei Paar Einlagen, das Wechselpaar bei Maßschuhen und Diabetes-Schuhen und das Wechselstück bei Kompression.
Neues Hilfsmittel, obwohl eine Reparatur reichtKeine Neuverordnung, wenn Änderung oder Instandsetzung genügt (§ 6 Abs. 7).
Maßanfertigung, obwohl Konfektion reichtMaß nur, wenn Serie oder Maßkonfektion den Zweck nicht erfüllt (§ 6 Abs. 9). Maße auf ein Maßblatt.
Mehrere Hilfsmittel am selben Körperteil, etwa Bandage und OrtheseNur, wenn sie sich in der Wirkung ergänzen (§ 6 Abs. 5).
Fingerschiene, Zehen- oder Ballenpolster, Zehenspreizer, Kompressionsstück für Wade, Oberschenkel, Knie oder Knöchel, Armtragetuch, BadestrumpfVon der Versorgung ausgeschlossen (KVHilfsmV), keine Kassenleistung.
Bandage nur zur Vorbeugung beim Sport, Antithrombosestrümpfe, EinlagenrohlingKeine Leistung der Krankenkasse.
Einlagen, obwohl der Kunde orthopädische Maßschuhe hatNur mit Begründung. Einzelne Kassen setzen ab, wenn in den letzten drei Jahren orthopädische Schuhe geliefert wurden.
Einlage nur für einen FußMöglich, aber ungewöhnlich: Einlagen werden in der Regel beidseits versorgt. Kurz nachfragen.
Diagnose passt nicht zur Indikation der EinlageRücksprache mit der Praxis.
Zwei Kompressionsstrümpfe übereinanderNur mit ärztlicher Begründung (so etwa der Vertrag der AOK Baden-Württemberg).
Lymphologische Erstversorgung mit Kompression vor Ende der EntstauungstherapieErst nach abgeschlossener Entstauungstherapie (KPE), so etwa der Vertrag der AOK Baden-Württemberg.
Spezialschuh bei diabetischem Fußsyndrom ohne Weichpolsterbettung oder diabetesadaptierte FußbettungDer Schuh allein wirkt nicht. Bettung mit verordnen lassen und die Druckumverteilung mit einer Fußdruckmessung dokumentieren.
Interimsschuh oder Spezialschuh bei Sprunggelenk- oder Achillessehnen-Schädigung für beide SeitenDie Kasse zahlt nur die versorgte, verletzte Seite.
Verordnung von einem PsychotherapeutenPsychotherapeuten dürfen keine Hilfsmittel verordnen.

Wie eine Einlage geprüft wird

Bei Einlagen der Produktgruppe 08 prüfen Sie nicht nur den Wortlaut, sondern auch, welche Einlage an seine Stelle treten darf. Nach der Abrechnungspraxis in der Orthopädieschuhtechnik gilt: Eine niedrigere Einlage derselben Reihe, von 08.03.01 bis 08.03.04, darf abgerechnet werden, eine höhere nie. Dann prüfen Sie, welche der verordneten Zusätze sich mit dieser Einlage kombinieren lassen.

Ein Zusatz ist nur abrechenbar, wenn ihn der Arzt eigens verordnet hat. Stoßabsorber und herausnehmbare Verkürzungsausgleiche (08.03.06) bekommen keine Zusätze. Die Festbeträge gelten netto, für Einlagen je Paar, für Zusätze je Stück, also je einzelne Einlage:

EinlageFestbetrag je PaarErlaubte Zusätze
08.03.01.0 Stützende Einlagen, 4/462,50 €0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0008
08.03.02.0 Bettungseinlagen, 4/472,98 €0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0008
08.03.02.1 Weichpolsterbettungseinlagen, 4/467,08 €0001, 0002, 0008
08.03.03.0 Schaleneinlagen, elastisch, 4/482,22 €0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0008
08.03.03.1 Schaleneinlagen, fest, verformbar, 3/483,86 €0001, 0002, 0004, 0005, 0008
08.03.04.0 Drei-Backeneinlagen, 3/4113,86 €0001, 0002, 0008
08.03.04.1 Einlagen mit Winkeln, 3/4113,86 €0001, 0002, 0008
08.03.04.2 Winkelhebeleinlagen, 3/4113,86 €0001, 0002
08.03.06.0 Stoßabsorber, Fersenkissen16,87 €keine
08.03.06.1 Herausnehmbarer Verkürzungsausgleich10,47 € je Stückkeine
08.03.07.0 Einlagen in Sonderanfertigungkein Festbetragnach Vertrag
ZusatzBezeichnungFestbetrag je Stück
08.99.99.0001Supinations-/Pronationskeil3,77 €
08.99.99.0002Fersenspornausnehmung/-polster, inkl. Lederbezug9,87 €
08.99.99.0003Rigidusfeder, inkl. langer Lederdecke24,26 €
08.99.99.0004Weichbettung, langsohlig, inkl. Lederbezug11,02 €
08.99.99.0005Weichbettung, Vorfußbereich, inkl. Lederbezug5,77 €
08.99.99.0008Verkürzungsausgleich, fest mit der Einlage verbunden5,58 €

Beispiel: Verordnet sind „1 Paar stützende Einlagen bds. mit Pronationskeil und Fersenspornausnehmung“. Höchstens abrechenbar sind 62,50 € für das Paar, zweimal 3,77 € für die Keile und zweimal 9,87 € für die Fersenspornausnehmungen, zusammen 89,78 € netto. Der Abdruck ist im Festbetrag enthalten und wird nicht extra berechnet.

Zur Erstversorgung gehören in der Regel zwei Paar. Das zweite Paar geben Sie erst nach erfolgreicher Erprobung des ersten ab. Abgerechnet wird der Vertragspreis Ihrer Kasse; gibt es keinen, der Festbetrag. Seit 30.07.2026 dürfen Vertragspreise begründet bis 10 % (in Sonderfällen 15 %) vom Festbetrag abweichen. Versorgungen, die 2027 oder 2028 beginnen, werden um 3 % gemindert. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bis 31.12.2026 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 €, nie mehr als die Kosten. Rechnen Sie sie mit dem Zuzahlungsrechner aus. Alle Positionen der Gruppe stehen unter Produktgruppe 08 Einlagen. In Ortavis reicht ein Foto vom Rezept; den Rest bis zur Abrechnung macht Ortavis.

Datenschutz

Ein Foto der Verordnung enthält Gesundheitsdaten. Für die Prüfung werden nur die Felder gebraucht, die das Hilfsmittel und die Abrechnung betreffen: Kasse, Kostenträgerkennung, Betriebsstätten- und Arzt-Nr., Datum, die Kreuze, der Text im Feld „Rp.“ und der Arztstempel. Name, Anschrift, Versichertennummer, Unterschriften und die Rückseite werden nicht gelesen und vor dem Speichern geschwärzt. Wer den Text eintippt, braucht nur das Feld „Rp.“ und die Diagnose.

Häufige Fragen

Welche Beträge gelten für Einlagen?
Die Festbeträge für Einlagen des GKV-Spitzenverbands, Beschluss vom 18.12.2019, in Kraft seit 01.04.2020, netto je Paar. Hat Ihre Kasse einen Vertrag, gilt dessen Preis.
Ändert ein Kassenvertrag die erlaubten Zusätze?
Ein Vertrag kann Kombinationen, Mengen und Preise anders regeln. Die Festbeträge bleiben, was sie sind: der Höchstbetrag, mit dem die Kasse ohne Vertrag ihre Leistungspflicht erfüllt.
Kann ich eine Verordnung per Foto prüfen?
Ja, mit der Prüfung oben auf dieser Seite. Gedruckter Text wird gut erkannt, Handschrift kaum. Vergleichen Sie das Ergebnis vor der Abgabe mit dem Rezept.
Gilt ein Ausdruck mit QR-Code als Hilfsmittelverordnung?
Nein. Der Ausdruck zum E-Rezept ist keine Hilfsmittelverordnung. Bis zur elektronischen Verordnung für Hilfsmittel brauchen Sie das Muster 16 auf Papier.
Ist das eine Rechtsauskunft?
Nein. Diese Seite wendet veröffentlichte Regeln an. Maßgeblich sind die Verordnung, der Vertrag mit der Kasse und deren Genehmigung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  1. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, geändert am 20.02.2025, in Kraft seit 16.05.2025: § 6 Verordnungsgrundsätze, § 6a Entlassmanagement, § 7 Inhalt der Verordnung, § 8 Gültigkeit.
  2. SGB V: § 33 Anspruch auf Hilfsmittel, § 36 Festbeträge, § 61 Zuzahlung, § 127 Verträge mit Leistungserbringern, § 360 elektronische Verordnung; Fassung des GKV-BStabG vom 24.07.2026.
  3. GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Einlagen, Beschluss vom 18.12.2019, in Kraft seit 01.04.2020.
  4. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung der Produktgruppe 08 „Einlagen“ vom 14.01.2026.
  5. Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischem Nutzen oder geringem Abgabepreis (KVHilfsmV).
  6. KBV und GKV-Spitzenverband: Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, Stand Januar 2026, Muster 16.
  7. Preisdateien und Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V, wie sie Kassen und Innungen veröffentlichen.

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